Verhaltenstherapie

Unser Leben ist durch Lernvorgänge geprägt. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhalten in verschiedenster Art und Weise gelernt und daher auch wieder "verlernt" werden kann. Das Verhalten begründet sich in der Verhaltenstherapie nicht nur aus dem sichtbaren Verhalten, sondern ebenso aus dem Denken, dem Fühlen und der körperlichen Wahrnehmung.

 

Es wird gemeinsam erarbeitet, warum es in der aktuellen Situation zu Beschwerden kommt und welche Bedingungen diese Probleme aufrechterhalten. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt.

 

Ziel ist den Patient*innen verschiedene Methoden, zu vermitteln mit denen die Schwierigkeiten besser selbstständig bewältigt werden können.  Die Hilfe zur Selbsthilfe steht im Mittelpunkt. Für den Veränderungsprozess werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet unnutzbar gemacht.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Information für Patientinnen und Patienten PTV10 der KBV.

 


Häufig gestellte Fragen

Wie vereinbare ich einen Termin für ein Erstgespräch?

Persönlich erreichen Sie mich in meiner telefonischen Sprechzeit. Gerne können Sie mir auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben.

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Bitte bringen Sie diese Dokumente ausgefüllt und Unterschrieben mit zum Erstgespräch.
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Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?

Die Dauer ist sehr individuell und richtet sich nach dem Behandlungserfolg. 

 

Zu Beginn kann eine Kurzzeittherapie mit 12 Einzelsitzungen und 3 Sitzungen für Bezugspersonen beantragt werden und bei Bedarf kann eine zweite Kurzzeittherapie angeschlossen werden.

Anschließend kann eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Einzelsitzungen und 9 Sitzungen für Bezugspersonen beantragt werden. Dieses Kontingent kann im Bedarfsfall nochmal verlängert werden.

 

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Wenn besondere Inhalte mehr Zeit erfordern, ist es möglich eine Doppelstunde zu vereinbaren.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch werden Problembereiche, die bisherige Entwicklung und die aktuelle Lebenssituation erfasst.

 

Das Erstgespräch kann alleine mit den Patient*innen oder auch in Begleitung mit den Bezugspersonen stattfinden. Ebenso ist ein beratendes Gespräch nur mit den Eltern bzw. Bezugspersonen möglich.

 

Zum Erstgespräch muss die Versichertenkarte der Patient*innen, das U-Heft und falls vorhanden Vorbefunde, Entlassberichte oder ähnliches mitgebracht werden.

Ab wann kann ich eine Psychotherapie ohne meine Eltern beantragen?

Eine Therapie kann bei gesetzlich Versicherten ab 16 Jahren eigenständig beantragt werden.

Bei Privatversicherten kann eine Therapie nicht ohne Kenntnis des Hauptversicherten stattfinden.

 

Solltest du jünger sein und du möchtest mit deinen Eltern bzw. dem Hauptversicherten nicht über deinen Wunsch nach einer Therapie sprechen, melde dich einfach bei mir und wir werden eine Lösung suchen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Verhaltenstherapie?

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich, wenn Sie privatversichert sind, vorher bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und wie die Antragsmodalitäten sind.

 

Bei Bedarf können ebenfalls Sitzungen auf Selbstzahlerbasis vereinbart werden. Diese Leistung wird nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit GOÄ mit dem 2,3- fachen Steigerungssatz abgerechnet.